Mitgliedschaft

Über nachstehenden Link kann der Antrag zur Mitgliedschaft heruntergeladen werden.

Antrag auf Mitgliedschaft (268 Downloads )

Regelungen zur Mitgliedschaft:

  1. Grundsätzlich wird pro Mitglied ein Einzelbeitrag/Erwachsener erhoben.
  2. Für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) wird der „Einzelbeitrag Kinder“ erhoben. Für Schüler, Studenten und Auszubildende ab dem 18. Lebensjahr gilt der gleiche Beitrag (als Einzelbeitrag). Nach Beendigung von Schule, Studium bzw. Ausbildung wird ein Einzelbeitrag für Erwachsene erhoben.
  3. Familienbeitrag ist für Ehepaare / Lebenspartnerschaften bei gemeinsamer Haushaltsführung möglich. Im Haushalt lebende Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind hier inbegriffen. Kinder und Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr müssen in einen Einzelbeitrag wechseln, sonst erlischt die Mitgliedschaft.
  4. Familien / Lebenspartnetschaften und Erwachsene, die zum Bestereiten des Lebensunterhalts auf Sozialleistungen angewiesen sind, können beim Vorstand einen ermäßigten Beitrag beantragen (bitte entsprechenden Nachweis mit einreichen).
  5. Für Rentner wird eine ermäßigte Mitgliedschaft in Höhe des „Einzelbeitrag Kinder“ erhoben.
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